Rest-GV
Dieses Jahr konnten wir die Generalversammlung leider nicht wie gewohnt durchführen. Denn auch wir waren wie alle vom Corona-Lockdown betroffen. Eine GV vor Ort war im März somit leider nicht möglich. Wir konnten aber gemäss Artikel 6a der COVID-Verordnung 2 des Bundesrats die GV doch noch per Briefwahl durchführen. Der Abgabetermin für die Stimmzettel zur GV war am 25. Mai 2020. Die Ergebnisse unserer Rest-GV seht ihr nun hier.
Durchführung der Rest-GV
Am 27. Mai 2020 haben wir uns abends zu dritt im Areal Ifang getroffen und dort die ordentliche Rest-GV abgehalten. Natürlich haben wir die immer noch geltenden Regeln zu Hygiene und Abstand eingehalten: Wir, das waren Vizepräsident Dirk Rahnenführer, Aktuar ad Interim Matthias Lipp und Pächterin Sibille Moser. Gemeinsam haben wir alle Wahlbriefe geöffnet und die Stimmen ausgezählt.
Es standen insgesamt acht VFD-Anträge und drei Anträge von Mitgliedern zur Abstimmung. Für die VFD-Anträge haben wir alle Stimmzettel mitgezählt. Für die Mitglieder-Anträge haben wir alle Stimmzettel mitgezählt, die nach der Veröffentlichung der jeweiligen Pächter-Anträge abgegeben wurden. Es ergibt ja keinen Sinn, abzustimmen, wenn man den Antrag noch gar nicht kennt. Deshalb gibt es für die Mitglieder-Anträge auch weniger gültige Stimmen. Das Ergebnis fiel aber in allen Fällen sehr eindeutig aus.
Wahlergebnisse
VFD Anträge
Ihr habt allen Anträgen mit grosser Mehrheit zugestimmt. Auch dem Praxisversuch zur Schlauchbewässerung habt ihr deutlich zugestimmt. Bitte beachtet dazu auch die Anpassung der Statuten und unsere Fotostrecke. Die Details dazu seht ihr weiter unten in diesem Beitrag.
Herzlichen Glückwunsch an unsere neuen Vorstandsmitglieder!
- Matthias Lipp wird zum Aktuar des VFD gewählt.
- Pascal Dübendorfer wird zum Arealverwalter für Unterried / Chriesbach gewählt.
Vielen Dank an Sibille und Rita für Eure Unterstützung als zweite und dritte Revisorin.
Mitglieder Anträge
Antrag 1 wurde angenommen, bitte haltet an den Wasserstellen einen Wasserhahn frei für die Leute, die nicht mit Schlauch giessen.
Antrag 2 und 3 wurden abgelehnt. Eine Anwendung von Rasensprinklern ist nicht erwünscht. Die Geräteamortisation bleibt erhalten wie bisher.
Giessen mit Schlauch
Der Antrag 7b Praxisversuch Schlauchbewässerung wurde mit deutlichem Resultat angenommen. Darum zeigt unsere Pächterin Rhea uns nun in der Fotostrecke wie man mit Schlauch richtig giesst, und wie nicht. Wie im Antrag beschrieben werden wir die VFD Bau- und Gartenordnung anpassen. Für Artikel 3.2 wird abweichend für das Gartenjahr 2020 festgelegt:
Eine händische Bewässerung mit dem Schlauch ist gestattet, sofern sie unter Einsatz eines Giessstabs, einer Brausepistole o.ä. mit Handsteuerung durchgeführt wird. Die Verwendung von automatischen Systemen (Sprenger, Sprinkler …) oder das Bewässern mit offenem Schlauch sind nicht gestattet. Nach mündlicher Mahnung durch den Vorstand werden im Wiederholungsfall Fr. 50.– Busse ausgesprochen. Wasserschläuche sind nach Benutzung wieder ordnungsgemäss zu versorgen.
Vielen Dank für Eure zahlreiche Teilnahme an der GV, wenngleich sie 2020 auch nur schriftlich möglich war. Wir wünschen Euch einen gesunden und ertragreichen Sommer!
Gruezi, bez. Schlauchbewässerung:
Es wäre ev. sinnvoll noch darauf hinzuweisen, dass wenn immer möglich
trotzdem zuerst noch das Wasser in den Regentonnen verwendet werden
sollte. Es wäre schade dieses Wasser zu verschwenden.
Gruss und besten Dank, Geri Heussi
Lieber Geri,
das ist ein guter Punkt. Ich sehe gerade, dass in der Bau- und Gartenordnung für Buen gar nicht explizit steht, dass man über die nur im Buen vorhandenen Gartenhüsli das Regenwasser auffangen sollte. Darum vielen Dank für Deinen Hinweis. Wir sehen es auch so, dass man wenn immer möglich zuerst das Wasser in den Regentonnen verwenden sollte.
Gruss
Dirk
Super Einstiegsbild auf der neuen Homepage des VFD!
Vielen Dank Peter. Das Foto ist eine einzige Aufnahme mit einer GoPro Max. Die Kamera nimmt praktisch alles um sich herum auf. Ich habe sie im Areal Buen an einem drei Meter langen Selfie Stick senkrecht nach oben gehalten – also gut 5 Meter Höhe.
Gruss
Dirk